Gesetzliche Weisungen, moderne Erfindungen im Dienst der Brandbekämpfung brachten es mit sich, dass das Feuerwehrwesen auf eine bessere und Zeitgemässere Grundlage gestellt und der Einsatz der Feuerwehrleute immer effizienter werden konnte. Gemäss Kantonsverfassung von 1848 wurde die Kompetenz in Fragen der Brandbekämpfung den einzelnen Gemeineden übertragen. So entstanden gegen Ende des 19. Jahrhunderts Spritzenmannschaften und Steigerkorps, die vielerorts aus den Turnvereinen entstanden.
Nachdem im Jahre 1870 der Schweizerische Feuerwehrverein gegründet wurde, wurde 1885 der Urschweizer Feuerwehrverband gegründet. Ziel dieses Verbandes war es, die Interessen der Feuerwehrleute der Urschweizer Kantone zu vertreten sowie eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten.
Aus diesem Zusammenkommen entstand dann im Kanton Schwyz der Wunsch nach einem Kantonalen Feuerwehrverband. Die Gründungsversammlung fand am 11. November 1907 im Hotel Union in Goldau statt. Auch hier war die Ausbildung der Feuerwehrleute eine der Hauptaufgaben des Verbandes. Da der Kanton Schwyz keine Kantonale Gebäudeversicherung besitzt, wurde ein Feuerwehrinspektorat gegründet, welches sich dann auch der Ausbildung der Feuerwehrleute annahm.
Die Hauptaufgaben des Feuerwehrverbandes sind heute die Interessenvertretung der Feuerwehren und Feuerwehrleute im Kanton Schwyz gegenüber den Amtsstellen und der Regierung, sowie die Verbindung zum Schweizerischen Feuerwehrverband.

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